Milch-Güteverordnung

In der „Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch“ (Milch-Güteverordnung) werden die Untersuchungshäufigkeit für Fett- und Eiweißgehalt, bakteriologische Beschaffenheit, Gehalt an somatischen Zellen und Gefrierpunkt geregelt. Außerdem werden Grenzwerte für die bakteriologische Beschaffenheit (Keimzahl) und den Gehalt an somatischen Zellen festgelegt. Die Milch-Güteverordnung wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) herausgegeben.

Hygieneverordnung

Durch die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, 853/2004 und 854/2004 des Europäisches Parlaments und des Rates, die am 20.05.2004 erlassen wurden und seit dem 01.01.2006 anzuwenden sind, sowie durch weitere Verordnungen zu diesen Gemeinschaftsrechtsakten ist das gesamte Lebensmittelhygienerecht der Gemeinschaft neu geordnet worden.
Die „Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts“ (DVO-Lebensmittelhygiene) ist im BGBl Teil I Nr. 39 vom 14.08.2007 veröffentlicht worden und seit dem 15.8.2007 in Kraft. Damit erfolgt die Anpassung des deutsches Hygienerechts an die EU-Hygieneverordnung.
Die DVO-Lebensmittelhygiene beinhaltet den Erlass von fünf neuen Verordnungen, die Änderung von sechzehn Verordnungen und die Aufhebung von zwölf Verordnungen, darunter die Milchverordnung.

Gute Labor-Praxis

Das Milchlabor Weser-Ems eG arbeitet nach den Grundsätzen der Guten Labor-Praxis (GLP).
Die GLP-Grundsätze sehen genau definierte Standards für Organisation, Personal, Räumlichkeiten, Prüf- und Referenzsubstanzen, Arbeitsanweisungen, Ergebnisberichte und die Archivierung vor. Mit der GLP soll die internationale Anerkennung von Prüfergebnissen erreicht werden. Die Einhaltung der GLP wird in regelmäßigen Abständen von der LUFA Nord-West im Auftrag der Bezirksregierung geprüft.